Impressionen aus unserem Vereinsheim

im Bürgerhaus Unterföhring

 



 

 

Anschrift:

Gebirgstrachten-Erhaltungsverein

"Edelweiss" Unterföhring e.V.

Bürgerhaus Unterföhring

Münchner Str. 65

85774 Unterföhring

 

Artikel 1: Name und Sitz des Vereins

Der Verein nennt sich Gebirgstrachten Erhaltungsverein "Edelweiss"  und hat seinen Sitz in Unterföhring.
Verwaltungssitz ist der Wohnort des 1. Vorstandes.
Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Er führt nach der Eintragung den Namenszusatz "e.V.".

 

Artikel 2: Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

Artikel 3: Gau und Verbandszugehörigkeit

Der Verein ist dem Trachtengau München und Umgebung e.V., Sitz München,  im Bayerischen Trachtenverband e.V., Sitz Traunstein, angeschlossen.

 

Artikel 4: Zweck des Vereins

Der Verein hat den Zweck, Volks- und Gebirgstrachten, Sitten und Gebräuche, sowie Volksmusik, -tanz und  -gesang zu erhalten und zu pflegen. Zur Erhaltung des Brauchtums soll der Verein bemüht sein, eine Jugendgruppe zu bilden, zu unterhalten und zu unterstützen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" in der Abgabenverordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

Artikel 5: Mitglieder

Dem Verein gehören an:

Abs.1: Aktive Mitglieder
Aktives Mitglied kann werden, wer die Tracht anschafft und die Schuhplattler, Volkstänze, Volksmusik und -gesang erlernt.

Abs.2: Jugendliche Mitglieder
In die Jugendgruppe können Kinder und Jugendliche aufgenommen werden, die Interesse am Verein zeigen. Jugendliche Mitglieder können in die aktive Gruppe, nach Abs.1, übernommen werden.

Abs.3: Passive Mitglieder
Passives Mitglied kann jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und Interesse am Verein zeigt.

Abs. 4: Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder werden von der Vereinsführung ernannt. Diese Mitgliedschaft soll eine Auszeichnung für besondere Verdienste oder langjährige Tätigkeit sein.

 

Artikel 6: Neuaufnahmen

Vor Aufnahme einer natürlichen Person in den Verein hat der Aufnahmewillige einen schriftlichen Antrag zu stellen. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.
Die Aufnahme erfolgt ungeachtet des Geschlechts, der Religion, der Herkunft und des Alters. Über die Aufnahme ist in der nächsten, dem Aufnahmeantrag folgenden Mitgliederversammlung zu beschließen. Bei dieser Versammlung hat sich der Antragsteller vorzustellen. Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung.

 

Artikel 7: Aufnahmegebühr und Beitrag

Abs. 1: Aufnahmegebühr
Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr. Sie ist bei der Aufnahme zu bezahlen. Die Höhe des Betrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

Abs. 2: Mitgliedsbeitrag
Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag. Die Höhe des Betrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Eine Änderung des Betrages kann nur von der Mitgliederversammlung festgelegt werden. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Bankeinzug zum 01.03. des laufenden Geschäftsjahres von den Mitgliedern eingezogen. Die Beitragspflicht erlischt mit dem Austritt. Ein vorausbezahlter Beitrag kann nicht zurückverlangt werden.

Abs. 3: Beitragsfreiheit
Ehrenmitglieder und Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind vom Beitrag befreit. Die Vereinsführung kann in begründeten Einzelfällen den Mitgliedsbeitrag herabsetzen oder ganz erlassen.

 

Artikel 8: Beendigung der Mitgliedschaft

Abs. 1: Austritt
Ein Austritt aus dem Verein ist der Vereinsführung schriftlich mitzuteilen und kann nicht rückwirkend erfolgen. Der Versammlungsleiter hat dies bei der nächsten Mitgliederversammlung bekannt zu geben.

Abs. 2: Ausschluss
Schädigendes Verhalten, stete Unverträglichkeit sowie Nichtbeachtung der Zahlung des Mitgliedsbetrages gemäß Art. 7 Abs. 2 zieht die die sofortige Ausschließung aus dem Verein nach vorausgegangener erfolgloser Mahnung nach sich. Der Ausschluss erfolgt durch die Vereinsführung. Der Ausgeschlossene bleibt zur Bezahlung der evtl. rückständigen Beiträge verpflichtet.

Abs. 3: Tod
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds.

Abs. 4: Folgen der Beendigung
Bei Austritt, Ausschluss oder Tod besteht kein Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.

 

Artikel 9:  Vereinsführung

Abs. 1: Zusammensetzung
Die Vereinsführung setzt sich aus der Vorstandschaft und den Ausschussmitgliedern zusammen.

Abs. 2: Vorstandschaft
Die Vorstandschaft besteht aus:
1. Vorstand, 2. Vorstand, 1. Kassier, 1. Schriftführer und 1. Vorplattler.

Abs. 3: Vorstand im Sinne des BGB
Der 1. Vorstand und der 2. Vorstand vertreten den Verein jeweils einzeln nach innen und nach außen.

Abs. 4: Ausschussmitglieder
Ausschussmitglieder sind:
2. Kassier, 2. Schriftführer, 2. Vorplattler, 1. und 2. Jugendleiter, Dirndlvertreterin, Inventarverwalter und zwei Kassenprüfer.
Die Kassenprüfer haben mindestens einmal im Geschäftsjahr die Kassenbücher und Belege zu prüfen.
Ein Mitglied der Vereinsführung kann auch mehrere Funktionen, jedoch nicht mehr als drei ausüben.

Abs. 5: Amtsperiode
Die Vereinsführung wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt und endet spätestens mit der Durchführung satzungsgemäßer Neuwahlen.

 

Artikel 10: Vereinszusammenkünfte

Abs. 1: Mitgliederversammlungen
Zur Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorstand, bei Verhinderung vom 2. Vorstand,  unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens 4 Wochen vorher schriftlich eingeladen.

Die Jahreshauptversammlung hat im laufenden Geschäftsjahr stattzufinden.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung hat stattzufinden, wenn mindestens 5 % der Vereinsmitglieder diese unter Angabe von Gründen schriftlich verlangen. Sie hat spätestens 5 Wochen nach Antragseingang stattzufinden.

Die Mitgliederversammlungen werden vom Schriftführer protokolliert und von diesem und dem Versammlungsleiter unterzeichnet.

Abs. 2: Vereinsabende
Jeden 1. Freitag im Monat findet ein Vereinsabend statt, um die Mitglieder zu informieren.

Abs. 3: Plattlerproben
Die Zusammenkünfte zum Erlernen und Üben der Schuhplattler und Volkstänze werden von der aktiven Gruppe auf Vorschlag des 1. Vorplattlers festgelegt.

Abs. 4: Ort der Versammlung
Die Versammlungen und Plattlerproben finden in der Regel im Vereinslokal in Unterföhring statt.

Abs. 5: Beschlüsse
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Ladung unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, 
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

 

Artikel 11: Neuwahlen

Abs. 1: Kandidatur
Antragsberechtigt, sowie wählbar sind alle Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.

Abs. 2: Wahlzeitpunkt
Die Neuwahlen haben in der Jahreshauptversammlung als letzter Tagesordnungspunkt stattzufinden.

Abs. 3: Wahlmodus
Die Wahl erfolgt durch geheime Abstimmung. Ist nur ein Kandidat vorgeschlagen, kann auf Antrag die Wahl durch eine offene Abstimmung per Handzeichen durchgeführt werden. Der Antrag muss einstimmig angenommen werden.

Abs. 4: Wahlausschuss
Der Wahlausschuss besteht aus drei Personen, die von der Mitgliederversammlung vorgeschlagen werden. Der Wahlausschuss beantragt, die Vereinsführung durch die Mitgliederversammlung zu entlasten und führt die Neuwahlen durch, die er durch ein Wahlprotokoll zu protokollieren hat.

Abs. 5: Ehrenamtlichkeit
Nimmt ein Kandidat die Wahl an, so erklärt er sich damit einverstanden, diese Funktion ehrenamtlich auszuüben.

 

Artikel 12: Vereinsvermögen

Alles was dem Verein gestiftet wurde ist Eigentum desselben und kann nicht mehr zurück verlangt werden. Das Inventar kann den Mitgliedern zur Aufbewahrung überlassen werden, ist sorgfältig zu behandeln und nach Aufforderung durch die Vorstandschaft unverzüglich zurückzugeben.

 

Artikel 13: Auflösung des Vereins

Abs.1: Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann erst erfolgen, wenn er aus weniger als sieben Mitgliedern besteht.

Abs.2: Bar- und Sachvermögen
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen an den Bayerischen Trachtenverband e.V.,  mit Sitz in Traunstein, welcher es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 

Artikel 14: Schlussbestimmung

Vorstehende Satzung ist bei der heutigen Mitgliederversammlung vorgelesen und genehmigt worden.
Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Redaktionelle Änderungen können durch die Vorstandschaft vorgenommen werden.
Die Gemeinnützigkeit des Vereins wurde durch das Finanzamt für Körperschaften München, Aktenzeichen 8441 anerkannt.

 

Die vorgehende Satzung vom 18.03.2013 wird mit Inkrafttreten dieser Satzung ungültig.

Diese Satzung tritt am 18.03.2022 in Kraft.

Unterföhring, den 18.03.2022


 

Der Gebirgstrachten-Erhaltungsverein „Edelweiss Unterföhring“ verdankt seine Entstehung einigen unentwegten Verfechtern des bayerischen Brauchtums, die sich trotz der Kriegswirren im Jahre 1917 zusammenfanden mit dem Vorsatz, das echte Bayerische und Überlieferte zu erhalten und fortzuführen.

Nach anfänglichen Mühen und Sorgen hatte der Verein zwar eine stattliche Mitgliederzahl, es fehlte aber noch eine Fahne, der Stolz eines jeden Vereins. So wurde fleißig gespart und Scherflein auf Scherflein gelegt, bis dann im Jahre 1920 die Standarte mit dem Bild König Ludwigs II. - Bayerns Edelweiß unter der Patenschaft des Trachtenvereins „Ismaning Stamm“ aus der Taufe gehoben werden konnte.

 

Der Verein war schon zur damaligen Zeit weithin bekannt. Dank seiner rührigen Mitglieder die weder Zeit noch Geld scheuten (was damals besonders schwer war) wurden Festlichkeiten in nah und fern besucht mit dem Ziel, die Lederhosen der Buam und das festliche Gewand der Diandl`n in Miesbacher Tracht zu zeigen und die Bevölkerung für die Trachtensache und Erhaltung des Brauchtums anzuregen. Diese Festlichkeiten wurden zum Teil mit dem Fahrrad, mit Pferdegespannen und einmal sogar mit dem Feuerwehrauto der Unterföhringer Feuerwehr besucht.

Während dieser Zeit hat unser Verein bei den „Elbachtaler Solln“ Pate bei der Fahnenweihe gestanden.

Unter der Herrschaft des Nationalsozialismus ging der Verein schweren Zeiten entgegen. So wurde 1933 u.a. den Buam auferlegt, dass das Edelweiß am Krawattenschieber mit dem Hakenkreuz ersetzt wird. Dies wurde von unseren damaligen Vereinskameraden gerade noch akzeptiert. Als jedoch noch die Auflage kam, dass von der Standarte das Bild des König Ludwig II. entfernt, ansonsten die Standarte vernichtet werden müsse, wollte man sich der herrschenden Regierung nicht mehr beugen. Nach Erzählungen wurden wegen dieser Angelegenheit sogar einige Vereinskameraden, darunter der damaligen Obmann der Gemeinde, im KZ in Dachau eingesperrt, jedoch nach einer Woche wieder entlassen. Andere Vereinsmitglieder versteckten in dieser Zeit die Standarte, die heute noch im Besitz unseres Trachtenvereines ist, der Vereins selbst musste stillgelegt werden.

Nach der erzwungenen Unterbrechung des Vereinslebens während dieser unglückseligen Zeit fanden sich einige alte Vereinsmitglieder wieder zusammen und ließen im Jahre 1948 mit Genehmigung der damaligen amerikanischen Militärregierung den Trachtenverein neu aufleben.

Durch den Beitritt vieler junger Unterföhringer konnte der Verein in kurzer Zeit seine gesteckten Ziele erreichen. Seit dieser Zeit ist unser Verein auch Mitglied im Landesverband bayrischer Heimat- und Volkstrachtenvereine e.V. Zum Beweis der Rührigkeit des Vereins wurde unter anderem im Jahre 1950 in Unterföhring der erste Maibaum aufgestellt und dieser Brauch ist bis heute traditionsgemäß beibehalten worden.

Dank einer hochherzigen Stiftung und Dank der Hilfe aller Mitglieder konnte unsere jetzige Fahne unter der Patenschaft von „Alt Miesbach“ München im Jahre 1953 zur Weihe getragen werden.

Auch die jungen „Edelweißer“ waren nicht müßig, das bayerische Brauchtum fortzuführen. Der Verein wurde zu einem gern gesehenen Gast bei vielen Festlichkeiten im In- und Ausland.

Zur Fahnenweihe der „Birkenstoana“ Fürth hat unser Verein im Jahre 1955 die Patenschaft übernommen. Diese Fahnenweihe fand im Rahmen des Landesverbandsfestes in Augsburg statt.

1955 entstand im Rahmen einer Generalversammlung durch unseren heutigen Ehrenschriftführer Richard Rader sen. unser bis heute noch beliebter und viel angewandter Vereinsspruch

 

 

Im Jahre 1968 wurde unter Mitwirkung zahlreicher in- und ausländischer Trachtenvereine das 50. Gründungsfest gefeiert. Dass der Verein nicht nur bei Festlichkeiten aktiv ist, zeigt sich darin, dass der überwiegende Teil der Mitglieder die Miesbacher Tracht besitzt, dass eine Jugend- und Volksmusikgruppe gebildet werden konnte, die beide zum 60. Gründungsfest im Jahre 1977 ihr Können unter Beweis stellte. 1987 feierte unser Verein im Rahmen des Bürgerfestes das 70jährige Gründungsfest, das mit dem Gaufest des Gaues München und Umgebung verbunden war.

Nach einigen Verhandlungen mit der Gemeinde und ein halbes Jahr harter Arbeit ging im Jahre 1990 ein langgehegter Wunsch in Erfüllung. Im Untergeschoss der Gemeindehalle entstand ein eigenes Vereinsheim, das auch mit dem kirchlichen Segen im Rahmen einer Feier eingeweiht wurde.

Die Zeit, in der man auf Gasthäuser angewiesen war, was für ein Vereinsleben nicht immer leicht ist, war nun endgültig vorbei. Das Vereinsheim wurde von Anfang an von allen Mitgliedern, egal ob jung oder alt, ob aktiv oder passiv, gerne angenommen und benützt. Auch Veranstaltungen unseres Gaues sowie Vereinstreffen aller Art wurden hier sehr gerne abgehalten.

1992 wurde im Rahmen einer kleinen Feier im eigenen Vereinsheim das 75jährige Bestehen gefeiert.

Im Laufe der Zeit nagte jedoch der Zahn der Zeit an der Gemeindehalle, sie wurde mehr und mehr reparaturbedürftig und plötzlich stand die Zukunft der Gemeindehalle, und somit auch die unseres Vereinsheimes, in Frage. Zur gleichen Zeit wurde von der politischen Gemeinde der Bau eines Bürgerhauses publik. In dieses Bürgerhaus sollten Vereinsräume mit integriert werden. Unser Vorstand Franz Klietsch meldete schon in der Zeit der Planung einen Bedarf für den Trachtenverein an. Bei der Zimmervergabe wurde unserem Trachtenverein ein neues Vereinsheim nebst einer kleinen Küche und eines Nebenraumes vom Gemeinderat zugesprochen. Jetzt hieß es wieder, unsere Vorstellungen in Bezug auf Einteilung und Gestaltung des Raumes, der politischen Gemeinde darzulegen. Es entstand ein neues modernes Vereinsheim im 1. Stock des neuen Bürgerhauses, das nach unseren Vorstellungen und Bedürfnissen gestaltet und eingeräumt werden durfte.

2010 wurde unser neues Vereinsheim im Rahmen der Einweihungsfeier des Bürgerhauses mit dem kirchlichen Segen geweiht. Unser Trachtenverein hatte nach 20 Jahren Vereinsheim im Kellergeschoss der Gemeindehalle ein neues Vereinsheim im neuen Bürgerhaus gefunden. Auch unsere Fahne wurde aus dem Rathaus ausgelagert und wird seitdem, zusammen mit der Standarte des Gaus München und Umgebung in einer eigens angefertigten Glasvitrine im Foyer im 1. Stock des Bürgerhauses aufbewahrt.

Aber nicht nur der Trachtenverein zusammen mit seiner Fahne fand ein neues Zuhause. Auch der Maibaum erhielt 2011 einen neuen Standplatz. Nachdem bereits vor Jahrzehnten sein Standplatz von der Münchner Straße, an der nördlichen Seite des Gocklwirtes, in die Johanneskirchnerstraße verlegt wurde, kam er nun wieder in der Nähe seines ursprünglichen Standplatzes zurück. Auf dem Marktplatz vor dem Bürgerhaus wurde eigens für den Maibaum ein Aufstellungsplatz geschaffen und ziert seitdem nicht nur den Marktplatz, sondern bildet auch einen Ortsmittelpunkt.

 

Seit der Wiedergründung des Vereines im Jahre 1948 leiteten bis zum heutigen Tage nur sechs Vorstände die Geschicke des Vereins, was auch eine ausgewogene Vereinsführung darstellt:


von 1948-1970 Hans Baptist Walter +

von 1970-1982 Hans Neubauer +

von 1982-1998 Anderl Hermansdorfer sen. +

von 1998-2004 Andreas Hermansdorfer jun.
von 2004-2018 Franz Klietsch

seit 2018 Ludwig Huber

 

Unser Verein umfasst heute 100 Mitglieder.

 

Mit der jährlichen Maifeier sowie dem Aufstellen eines Maibaumes alle 5 Jahre, der Beteiligung an Gemeindeveranstaltungen sowie dem Mitwirken am Christkindlmarkt der Unterföhringer Vereine nimmt unser Verein regelmäßig am Unterföhringer Vereinsleben teil. Das interne Vereinsleben beleben u.a. Kulturfahrten, närrische Plattlerproben, Vereinsabende, Singen und Basteln der Jugendgruppe sowie die Weihnachtsfeier.

 

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Am 15.02.25 war wieder der beliebte Gaujugendfasching in Anzing. Krankheitsbedingt waren leider nur 3 unserer Kinder dort. Diese hatten aber bei Musik, Tanz und Spielen viel Spaß! 

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Bei unserer Weihnachtsfeier am 14.12.24 hat auch wieder der Nikolaus vorbeigeschaut und unsere kleinen Trachtler und auch die Eltern sehr gelobt. Außerdem hat er für alle ein kleines Geschenk mitgebracht... 

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 In unserer letzten Jugendprobe vor Weihnachten bastelten die Kinder fleißig Dekoration für die Weihnachtsfeier..

 

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Auch die Jugend tanzte beim Bürgerkulturfestival in Unterföhring am 12.10.24 fleißig mit, manche sogar zum ersten Mal in Tracht vor Publikum. Souverän und mit viel Spaß wurden verschiedene Volkstänze gezeigt. 

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 Am 28.09.24 trat unsere Jugend zusammen mit den Aktiven auf der Landesgartenschau in Kirchheim auf. Wir ließen uns nicht vom schlechten Wetter die Laune verderben und zeigten stolz unsere Volkstänze. Dazwischen hörten wir der Blaskapelle und dem Männergesangsverein zu und versuchten uns, mit Spielen warm zu halten. Trotz der Umstände war es ein lustiger, schöner, gelungener Auftritt!

 

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Am 19.07.24 hatten wir unsere letzte Kinder- und Jugendprobe vor der Sommerpause. Auch die Eltern waren dazu eingeladen. Erst haben wir den Zuschauern einige Tänze vorgetanzt, dann kam der gemütliche Teil mit Pizza essen, ratschen für die Eltern und spielen für die Kinder. Es war ein schöner, quirliger, lauter Abschluss vor den verdienten Sommerferien!

 

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Am 21.05.2024 sind einige Kinder unserer Trachtenjugend beim Bürgerfesteinzug mitgelaufen. Gerade noch trocken sind wir im Zelt angekommen und konnten uns dann mit Hendl und Getränken stärken.

 

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Am 01.Mai 24 fand bei schönstem Wetter unsere Maifeier vor dem Bürgerhaus statt. Aufgeregt tanzten unsere Kinder und Jugendliche, zum Teil zum ersten Mal, vor Publikum und bekamen viel Applaus. Alles hat super geklappt, alle hatten viel Spaß und können stolz sein, was sie alles in den vergangenen Wochen gelernt haben!

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Gaujugendtag 2024 in Haar: 

 

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Bei uns im Trachtenverein ist immer was los:

 

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Gaujugendtag in Ismaning 23

 

jugend basteln 2023 1 20240324 1710632237

...beim Basteln für die Schaukästen...

 

jugend buergerfesteinzug 23 1 20240324 1994091541

...beim Bürgerfesteinzug 23...

 

jugend vereinsausflug 23 1 20240324 1759075834

...Vereinsausflug Wasmeiermuseum 23...

 

jugend weihnachtsfeier 23 1 20240324 1554829092

...Weihnachtsfeier mit Besuch des Nikolaus 23...

 

jugend narrische plattlerprobe 24 1 20240324 1269517840

...narrische Plattlerprobe 24

 

 

Ein Teil der Jugendgruppe am 1. Mai 2011 mit den Jugendleitern.

Jugend1

 

Während der Jugendprobe im Maibaumzelt wurde ein potentieller Maibaumdieb festgenommen!

Jugend1

 

Unsere Jugendgruppe am Gaujugendtag 2012.